Mittwoch, 13.06.2012
Vernehmlassung zu einer Revision des Buergerrechtsgesetzes
Mit der vorliegenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes werden einerseits die Voraussetzungen definiert, unter denen eine Einbürgerung von Gesuchstellenden ausländischer Staatsangehörigkeit, die Sozialhilfe beziehen oder bezogen haben, ausgeschlossen ist. Andererseits wird die vorliegende Revision zum Anlass genommen, die Integrationskriterien, die der Runde Tisch Integration der SID erarbeitet hat, ins kantonale Bürgerrechtsgesetz aufzunehmen.
Mit Link zu den Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahme Präsident
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